Kontakte
| Vereinsanschrift | SV Biengen - Joachim Wick | ||
| Belzgasse 21 - 79238 Ehrenkirchen | |||
| 07633/4068641 | |||
| Jugendabteilung | SV Biengen - Benjamin Borgas | ||
| In der Breite 4 - 79189 Biengen | |||
| 07633/939008 | |||
| Clubheim | Clubheim Biengen | ||
| Dottighofen - 79189 Biengen | |||
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07633/14444
|
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| Webmaster | Benjamin Schöpflin | ||
Impressum
Herausgeber:
Sportverein Biengen e. V.
Sportplatz Biengen 1
79189 Bad Krozingen - Biengen
Mail: verwaltung(at)svbiengen.de
Web: www.svbiengen.de
Das Wappen des SV Biengen kann hier eingesehen und heruntergeladen werden:

Vereinskonto:
Volksbank Breisgau Süd (BLZ: 680 615 05), Kto: 99 10 31
IBAN: DE37 6806 1505 0000 9910 31, BIC/SWIFT: GENODE61IHR
Steuernummer: 12180/54604
Vorstand Verwaltung: Benjamin Borgas Mail: verwaltung(at)svbiengen.de
Webwork und Betreuung:
Mail : webmaster(at)svbiengen.deHaftungsausschluss :
Inhalt des Onlineangebotes:
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit, Korrektheit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern.
Verweise und Links:
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, ist eine Haftungsverpflichtung gegen den Autor grundsätzlich ausgeschlossen.
Datenschutzerklärung
Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für den Sportverein Biengen e.V.. Eine Nutzung der Internetseiten des Sportverein Biengen e.V. ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für den Sportverein Biengen e.V. geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Der Sportverein Biengen e.V. hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
- Begriffsbestimmungen
Die Datenschutzerklärung des Sportverein Biengen e.V. beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
- a) personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
- b) betroffene Person
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
- c) Verarbeitung
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
- d) Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
- e) Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
- f) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
- g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
- h) Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
- i) Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
- j) Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
- k) Einwilligung
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
- Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist der:
Sportverein Biengen e.V.
Sportplatz Biengen 1
79189 Biengen
Deutschland
Tel.: 07633-14444
E-Mail: presse(at)svbiengen.de
Website: www.svbiengen.de
- Cookies
Die Internetseiten des Sportverein Biengen e.V. verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.
Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.
Durch den Einsatz von Cookies kann derSportverein Biengen e.V. den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.
Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.
- Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite des Sportverein Biengen e.V. erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht der Sportverein Biengen e.V. keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Sportverein Biengen e.V. daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
- Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
- Rechte der betroffenen Person
- a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
- die Verarbeitungszwecke
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
- falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
- Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Sportverein Biengen e.V. gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Sportverein Biengen e.V. wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der Sportverein Biengen e.V. öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Sportverein Biengen e.V. unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Sportverein Biengen e.V. wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
- e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
- Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Sportverein Biengen e.V. gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Sportverein Biengen e.V. wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
- f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Sportverein Biengen e.V. wenden.
- g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Der Sportverein Biengen e.V. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet der Sportverein Biengen e.V. personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber dem Sportverein Biengen e.V. der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Sportverein Biengen e.V. die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Sportverein Biengen e.V. zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter des Sportverein Biengen e.V. oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
- h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Sportverein Biengen e.V. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
- Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
- Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
- Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
- Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Satzung
Vereinssatzung des Sportverein Biengen e. V.
vom 22. Mai 1976 In der Änderungsfassung vom 01.03.1991, vom März 2008, vom 27.03.2015 und vom 29.03.2018.
Inhalt
§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Rechte und Pflichten
§ 5 Beiträge
§ 6 Ehrungen
§ 7 Organe
§ 8 Jahreshauptversammlung
§ 9 Der Gesamtvorstand
§ 10 Geschäftsführender Vorstand
§ 11 Geschäftsjahr
§ 12 Verbandszugehörigkeit
§ 13 Haftung
§ 14 Auflösung
§ 15 Bisherige Satzung
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Sportverein Biengen wurde im Jahre 1948 gegründet.
(2) Der Verein trägt den Namen Sportverein Biengen e. V. und hat seinen Sitz in der Stadt 79189 Bad Krozingen, Stadtteil Biengen.
(3) Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.
(4) Die Vereinsfarben sind gelb / schwarz
§ 2 Zweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar insbesondere durch die Pflege von Leibesübungen und damit die körperliche Ertüchtigung seiner Mitglieder, besonders der Jugend.
(2) Jede Betätigung auf parteipolitischem, wirtschaftlichem oder konfessionellem Ge2 biet ist ausgeschlossen. Berufssportliche Bestrebungen sind mit den Grundsätzen des Vereins unvereinbar. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen, begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins sind a) aktive Mitglieder b) passive Mitglieder c) Ehrenmitglieder
(2) Mitglied des Vereins, kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für die Mitgliedschaft eines Minderjährigen bedarf es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Die Aufnahme erfolgt durch die Anmeldung bei einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes anhand eines schriftlichen und eigenhändig unterschriebenen Aufnahmegesuchs. Ehrenmitglieder können durch den Gesamtvorstand ernannt werden.
(3) Mit der Anmeldung unterwirft sich jedes Mitglied den Bestimmungen dieser Satzung, den Vorschriften des Vereinsrechts nach den §§ 21 - 79 BGB sowie den Entscheidungen der zuständigen Verbände, denen der Verein als Mitglied angehört.
(4) Der Verein unterhält eine Jugendabteilung, der Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten beitreten können. Die Aufnahme der Jugendlichen unter 18 Jahren erfolgt durch die Jugendleitung des Vereins.
(5) Die Mitgliedschaft erlischt a) durch Tod b) durch Austritt aus dem Verein (Kündigung) c) durch Ausschluss aus dem Verein d) durch Auflösung des Vereins
(6) Der Austritt von Mitgliedern und Jugendlichen aus dem Verein muss dem Vorstand (bzw. der Geschäftsstelle) des Vereins eingeschrieben mitgeteilt werden. Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Schluss eines Kalenderjahres erklärt werden, die Austrittserklärung muss aber vier Wochen vorher dem Verein zugegangen sein. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Alle vereinseigenen Gegenstände sind in den Besitz des Vereins zurückzuführen.
(7) Ausschluss aus dem Verein kann durch Beschluss des Gesamtvorstandes erfolgen, wenn Beitragsrückstände von mehr als sechs Monaten anstehen. Mitglieder, die vorsätzlich den Zwecken des Vereins und der Vereinsdisziplin zuwider handeln, können durch Beschluss des Gesamtvorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Dieser Beschluss muss dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich mitgeteilt werden. Gegen diesen Beschluss steht dem Betroffenen das Recht des 3 Einspruchs bei der Mitgliederversammlung zu, welcher jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausschluss schriftlich beim Vorstand vorliegen muss.
(8) Freiwillig ausscheidende sowie ausgeschlossene Mitglieder bleiben für alle während ihrer Mitgliedschaft dem Verein gegenüber eingegangenen Verpflichtungen (Beitragsrückstände, Strafen usw.) haftbar.
§ 4 Rechte und Pflichten
(1) Aktive, passive und Ehrenmitglieder ab dem 18. Lebensjahr besitzen unbeschränktes Stimmrecht. Sie können zu allen Ämtern gewählt werden.
(2) Die Vereinigung mehrerer jedoch max. 3 Ämter auf eine Person ist zulässig. Jedes Vorstands- bzw. Ausschussmitglied hat eine Stimme.
(3) In den Vereinsversammlungen hat jedes Mitglied gleiches Stimmrecht, das nicht übertragen werden kann. Das Stimmrecht kann nur ausgeübt werden, wenn das Mitglied nicht länger als drei Monate mit seiner Beitragszahlung im Rückstand ist. Mitglieder, die durch den Vorstandsbeschluss von der Zahlung der Beiträge befreit sind, besitzen Stimmrecht.
(4) Die Mitglieder sind verpflichtet, innerhalb und außerhalb des Vereins die sportliche und erzieherische Idee, die der Verein verwirklichen will, zu unterstützen. Die Beschlüsse der Vereinsorgane sind zu befolgen. Schäden, die dem Verein durch pflichtwidriges oder fahrlässiges Verhalten entstehen, sind dem Verein zu ersetzen. Vereinseigentum ist pfleglich zu behandeln. Die Mitglieder sind zur Entrichtung der Beiträge, Umlagen und Gebühren verpflichtet.
(5) Dem Verein angeschlossene Nebenabteilungen verwalten sich selbstständig und unterliegen sinngemäß der Satzung des Gesamtvereins unter Berücksichtigung der Bedingungen der Fachverbände, denen sie angeschlossen sind.
§ 5 Beiträge
(1) Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Höhe der Beiträge kann von dieser durch einfache Stimmenmehrheit geändert werden.
(2) Die Beiträge sind jährlich zu entrichten. Bei vorzeitiger Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Jahresbeitrags.
(3) Im Falle der Notwendigkeit kann die Mitgliederversammlung beschließen, Umlagen bzw. außerordentliche Beiträge zu erheben.
(4) Minderjährige werden mit Eintritt der Volljährigkeit automatisch für das folgende Jahr als erwachsenes Mitglied im Verein geführt und beitragsmäßig veranlagt. Dieses Mitglied hat das Recht, die Mitgliedschaft binnen 3 Monaten schriftlich zu kündigen. 4
(5) In besonderen Fällen kann der Gesamtvorstand auf Antrag die Beitragszahlungen stunden bzw. erlassen.
(6) Wenn ein Mitglied mit der Zahlung des Beitrages trotz Mahnung sechs Monate im Rückstand ist, kann es durch Beschluss des Gesamtvorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden. Es besteht dann keine Berechtigung mehr, die Vereinsanlagen zu nutzen.
(7) Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 6 Ehrungen
(1) Mitglieder, die sich um die Sache des Sports oder den Verein verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Gesamtvorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Das Gleiche gilt für die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden.
§ 7 Organe
(1) Der Verein wird verwaltet durch
a) die Jahreshauptversammlung
b) den Gesamtvorstand
c) den Geschäftsführenden Vorstand
§ 8 Jahreshauptversammlung
(1) Oberstes Organ ist die Jahreshauptversammlung. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand unter Veröffentlichung in dem Vereinsaushängekasten. Zwischen dem Tag des Aushangs und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens 8 Tagen liegen. Anträge von Mitgliedern für die Versammlung müssen mindestens 2 Tage vorher beim Vorstand schriftlich vorliegen. Es können jedoch später gestellte Anträge behandelt werden, wenn die Jahreshauptversammlung die Dringlichkeit des Antrages mit einfacher Mehrheit anerkennt. Die Jahreshauptversammlung sollte jährlich bis spätestens März erfolgen.
(2) Regelmäßige Gegenstände der Beratung der Beschlussfassung sind: a. Verlesung der Tagesordnung b. Genehmigung der Tagesordnung durch die Mitgliederversammlung c. Entgegennahme der Jahresberichte d. Bericht der Kassenprüfer e. Entlastung des Vorstandes f. Wahl eines Wahlleiters (Wahlen alle 2 Jahre) g. Neuwahl des Gesamtvorstandes (Wahlen alle 2 Jahre) h. Wahl der Kassenprüfer (Wahlen alle 2 Jahre) i. Wünsche und Anträge
(3) Die Jahreshauptversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag. Bei Satzungsänderungen ist eine 3/4-Mehrheit der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Beschlussfassung erfolgt geheim, wenn mehr als 1/3 der anwesenden Stimmberechtigten dies beantragt.
(4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn a) der Gesamtvorstand dies im Interesse des Vereins für erforderlich hält b) mindestens 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe von Gründen beantragt. Die Einberufung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrags durch den Vorstand zu erfolgen.
(5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom geschäftsführenden Vorstand und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 9 Der Gesamtvorstand
(1) Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus:
a) Vorstand Verwaltung
b) Vorstand Veranstaltungen / Clubheim
c) Vorstand Finanzen
d) Vorstand Sport
e) Jugendleiter
f) 4 Beisitzer
(2) Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden von der Generalversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Ausnahmen hiervon (einjährige Amtszeit) sind in Ausnahmefällen möglich. Eine Wiederwahl ist zulässig.
(3) Der Gesamtvorstand ist von einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes (Sitzungsleiter) einzuberufen und zu leiten, so oft die Lage der Geschäfte dies erfordert oder durch ein Drittel der Vorstandsmitglieder beantragt wird.
(4) Der Gesamtvorstand verwaltet den Verein. Er trifft die erforderlichen sportlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
(5) Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sowie mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfassung geschieht mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
(6) Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind die 4 Bereichsvorstände (Vorstand Verwaltung, Vorstand Veranstaltungen / Clubheim, Vorstand Finanzen, Vorstand Sport). Der Verein wird jeweils gemeinsam durch 2 der 4 Bereichsvorstände gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
(7) Der Gesamtvorstand bestellt für den Verein tätige Personen (Trainer, Betreuer, Schriftführer, Pressewart, Platzwart, Geschäftsführer u. a.)
(8) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Gesamtvorstand für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Nachfolger bestimmen.
(9) Die Mitglieder des Gesamtvorstandes versehen ihre Posten ehrenamtlich. Sie haben die Pflicht, an den Vorstandssitzungen teilzunehmen.
(10) Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrags oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft die Gesamtvorstandschaft. Gleiches gilt für Vertragsinhalte und Vertragsbedingungen.
(11) Die 4 Bereichsvorstände sind über alle wichtigen Vorgänge, die den Verein betreffen, von den Gesamtvorstandsmitgliedern jederzeit zu unterrichten. Der Vereinsschriftverkehr und die Protokollführung obliegt dem Vorstand Verwaltung und ist mit dem jeweilig verantwortlichen Bereichsvorstand abzustimmen. Geldausgaben, die den laufenden Geschäftsbetrieb betreffen, können bis zu einem Betrag von max. Euro 200,00 vom jeweiligen Bereichsvorstand gemeinsam mit dem Vorstand Finanzen beschlossen werden. Der Vorstand Finanzen trägt die Verantwortung für die Kassengeschäfte. Der Vorstand Finanzen hat dem Gesamtvorstand und der Jahreshauptversammlung über die Kassenlage zu berichten.
(12) Dem Leiter der Jugendabteilung untersteht der Jugendsportbetrieb (Hauptabteilung) und die damit anfallende Verwaltungsarbeit. Zu seiner Unterstützung benennt er im Einvernehmen mit dem Vorstand Sport Jugendbetreuer, mit denen er die Mannschaften aufstellt und die Jugendlichen betreut.
(13) Die Beisitzer sind im Gesamtvorstand tätig und sollten sich jederzeit für Sonderaufgaben zur Verfügung halten.
§ 10 Geschäftsführender Vorstand
(1) Er setzt sich zusammen aus: a) Vorstand Verwaltung b) Vorstand Veranstaltungen / Clubheim c) Vorstand Finanzen d) Vorstand Sport
(2) Dem geschäftsführenden Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist für die laufenden Vereinsangelegenheiten verantwortlich, damit diese in sportlichen wie auch wirtschaftlichen Dingen allen Anforderungen entsprechen. Er trifft alle erforderlichen Entscheidungen, soweit sie nicht dem Gesamtvorstand vorbehalten sind. Der geschäftsführende Vorstand muss dem Gesamtvorstand über jede Sitzung Rechenschaft ablegen und tritt bei Bedarf zusammen.
§ 11 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Am Schluss jeden Geschäftsjahres ist ein Jahresabschluss zu erstellen. Dieser ist durch zwei Kassenprüfer, die nicht dem Gesamtvorstand angehören dürfen, zu prüfen und danach der Mitgliederversammlung vorzulegen.
§ 12 Verbandszugehörigkeit
Der Verein gehört dem Südbadischen Fußballverband (SBFV) als Mitglied an. Der Austritt aus dem SBFV kann nur mit einer 4/5-Mehrheit einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Verein und seine Mitglieder erkennen die vom Deutschen Fußballbund (DFB) und die vom SBFV erlassenen Satzungen, Ordnungen, Statuten, Bestimmungen usw. an.
§ 13 Haftung
Für Schäden gleich welcher Art, die ein Vereinsmitglied aus der Teilnahme an den Leibesübungen oder durch Benutzung der übrigen Vereinseinrichtungen entstanden sind, haftet der Verein nur, wenn einem Organmitglied oder einer sonstigen Person, für die der Verein nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Schäden, die einem Vereinsmitglied durch Benutzung der Vereinseinrichtungen widerfahren sind, haftet der Verein im Übrigen nur im Rahmen der Sportunfallversicherung.
§ 14 Auflösung
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. für den Beschluss über die Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von 4/5 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Falls die Mitgliederversammlung nichts anders beschließt, sind im Falle der Auflösung der Vorstand Verwaltung und der Vorstand Finanzen als Liquidatoren des Vereins bestellt.
(2) Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an den Ortsteil Biengen der Stadt Bad Krozingen, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 15 Bisherige Satzung
Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung des Sportvereins Biengen e. V. vom 22.05.1976 einschließlich der Änderungsfassungen vom 01.03.1991, März 2008 und 27.03.2015 in den geänderten Teilen außer Kraft. Biengen, den 29.03.2018
Trainingsinformationen F-Junioren
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Trainingszeiten: Mittwoch 17:30 Uhr - 19:00 Uhr Freitag 17:30 Uhr - 19:00 Uhr
Ansprechpartner: Hubert Grethler Ralf Friedrich
Trainingsstätte: Sportgelände SV Biengen |
